Satzung

§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen "Schachklub Hermannsburg von 1930", hat seinen Sitz in Hermannsburg und soll ins Vereinsregister des Amtsgerichtes Lüneburg VR 100727 eingetragen werden. Nach der Eintragung lautet der Vereinsname "Schachklub Hermannsburg von 1930 e.V.".

§ 2 Gemeinnützigkeit

Der "Schachklub Hermannsburg von 1930 e.V." verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenverordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Vereinszweck

Zweck des Vereins ist die Pflege des praktischen Schachspiels und die Erlangung der Schachspielkunst. Auch die Weiterführung der Tradition des 1930 gegründeten Schachklubs beinhaltet ein gewisses Ziel. Der Vereinszweck wird im Besonderen dadurch konkretisiert, als dass nach Aufnahme in den Schachbezirk Lüneburg an Mannschaftskämpfen und Turnieren teilgenommen wird. Des Weiteren ist angestrebt sich an regelmäßigen Übungsspielabenden zu treffen.

§ 4 Neutralität

Der Verein ist in politischer, ethnischer und konfessioneller Hinsicht neutral.

§ 5 Mitgliedschaft im Landessportbund

Der Verein soll Mitglied im Landessportbund Niedersachsen e.V. und im zuständigen Landesfachverband sein.

§ 6 Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die das 14. Lebensjahr vollendend hat. Die Aufnahme in den Verein erfolgt nach schriftlichem Aufnahmeantrag durch Beschluss des Vorstandes. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem 1. des Monats, der auf den Monat folgt, in den der Vorstandsbeschluss erfolgte.

§ 7 Austritt und Ausschluss

Die Kündigung der Mitgliedschaft kann mit Frist zum 30.11. zum Ende des Kalenderjahres in Form eines Schreibens an den 1. oder 2.Vorsitzenden oder per Email erfolgen. Geschieht dies nicht wird der Jahresbeitrag für das kommende Jahr erneut fällig. Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn das Mitglied gegen die Interessen des Vereins verstößt. Der Ausschluss wird vom Vorstand vorläufig beschlossen und der nächstfolgenden Mitgliederversammlung zur endgültigen Abstimmung vorgelegt. Der Ausschluss wird wirksam zum Ende desjenigen Monats, in dem die Mitgliederversammlung dies beschlossen hat. Das Mitglied ist entsprechend vom Vorstand über den Beschluss zu unterrichten.

§ 8 Beiträge

Der Jahresbeitrag wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Die Zahlung des Mitgliedsbeitrags erfolgt durch Bankeinzug auf das Vereinskonto des Schachklubs Hermannsburg. Sollte aus triftigen Gründen kein Bankeinzug möglich sein, kann in Ausnahmefällen mit dem 1. und 2.Vorsitzenden eine individuelle Lösung vereinbart werden. Der Mitgliedsbeitrag wird anteilig ab dem Beitrittsmonat bis zum Jahresende erhoben. Für die darauf folgenden Mitgliedsjahre wird jeweils der komplette Jahresbeitrag eingezogen.

§ 9 Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer sowie dem Jugendwart. Alle Vorstandsmitglieder müssen Mitglieder des Vereins sein. Sie sind ehrenamtlich tätig und werden von der Mitgliederversammlung auf Dauer von drei Jahren gewählt, bleiben jedoch nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl eines Vorstandes im Amt. Tritt ein Vorstandsmitglied während der Amtszeit zurück, so hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung einen Nachfolger für den Rest der Amtszeit zu wählen. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich jeweils alleine.

§ 10 Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Die Mitgliederversammlung wird vom 1. oder im Verhinderungsfall vom 2. Vorsitzenden unter Einhaltung einer Einladungsfrist von vier Wochen durch Brief einberufen. Bei besonderen Anlässen kann die Mitgliederversammlung außerhalb dieser Zeit einberufen werden, das muss der Fall sein, wenn die Vereinsinteressen dies erfordern oder wenn ein Viertel der Mitglieder dies unter Angabe der Gründe schriftlich vom Vorstand verlangen.

§ 11 Ablauf der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wird vom 1. oder im Verhinderungsfall vom 2. Vorsitzenden geleitet, sind beide Vorsitzende verhindert, so wählt die Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte einen Versammlungsleiter. Vor Eintritt in die Tagesordnung kann die Mitgliederversammlung Änderungen zur vorläufigen Tagesordnung beschließen. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, Stimmenthaltungen bleiben unberücksichtigt. Die Art der Abstimmung wird vom Versammlungsleiter festgelegt, die Abstimmung muss schriftlich durchgeführt werden, wenn ein Viertel der stimmberechtigten anwesenden Mitglieder dies beantragten.

§ 12 Satzungsänderungen

Satzungsänderungen und Beschlüsse zur Vereinsauflösung bedürfen einer qualifizierten Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen.

§ 13 Beschlüsse

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind schriftlich festzuhalten und in den Vereinsakten aufzubewahren. Sie müssen Ort und Zeit der Versammlung, Abstimmungsergebnisse und die Unterschriften des Versammlungsleiters und des Schriftführers enthalten.

§ 14 Geschäftsjahr

Der Kassenwart hat einmal jährlich auf einer Mitgliederversammlung einen Kassenbericht zu erstellen und mündlich den Mitgliedern darzulegen.

§ 15 Restvermögen

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks erfolgt die Liquidation durch die zum Zeitpunkt des Auflösungsbeschlusses amtierenden Vorstandsmitglieder und das Restvermögen fällt an den TUS Hermannsburg, der das Restvermögen ausschließlich als gemeinnützig anerkannter Verein gemeinnützig einsetzen darf.

Die vorstehende Satzung wurde am 05.06.2015 in Hermannsburg beschlossen.

1.Vorsitzender 2.Vorsitzender
Marc Perrey Martin von der Ohe